AGB's

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Nachstehende Allgemeine Vertragsbedingungen ("AV BIELMEIER & PARTNER") gelten für alle Leistungen der BIELMEIER & PARTNER ("BIELMEIER & PARTNER") gegenüber einem Unternehmer ("Kunde"), soweit sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von BIELMEIER & PARTNER abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nur insoweit, als BIELMEIER & PARTNER ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Wenn BIELMEIER & PARTNER auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin keine ausdrückliche Zustimmung zur Geltung jener Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. VERGÜTUNG, ZAHLUNG, LEISTUNGSSCHUTZ, TERMINE
2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von BIELMEIER & PARTNER berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert BIELMEIER & PARTNER die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
2.2 Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze von BIELMEIER & PARTNER. Das Vorstehende gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Kunden.
2.3 Alle Rechnungen sind 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.

2.5 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann BIELMEIER & PARTNER vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. BIELMEIER & PARTNER ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder bei Einmalleistungen deren Vergütung zu umfassen.

2.6 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber BIELMEIER & PARTNER zu erfüllen, kann BIELMEIER & PARTNER bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. 321 BGB und 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird BIELMEIER & PARTNER frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

2.7 Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten durch BIELMEIER & PARTNER sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens BIELMEIER & PARTNER schriftlich als verbindlich bezeichnet. BIELMEIER & PARTNER kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.
2.8 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem BIELMEIER & PARTNER durch Umstände, die BIELMEIER & PARTNER nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
2.9 Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
2.10 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

3. ZUSAMMENARBEIT, MITWIRKUNGSPFLICHTEN, VERTRAULICHKEIT
3.1 Der Kunde und BIELMEIER & PARTNER benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und BIELMEIER & PARTNER erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

3.2 Der Kunde sorgt dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von BIELMEIER & PARTNER zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von BIELMEIER & PARTNER unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.3 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
3.4 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

4. HAFTUNG
4.1 BIELMEIER & PARTNER leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet BIELMEIER & PARTNER in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet BIELMEIER & PARTNER in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
4.2 BIELMEIER & PARTNER bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
4.3 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

5. DATENSCHUTZ
Der Kunde wird mit BIELMEIER & PARTNER für einen möglichen Zugriff auf personenbezogene Daten erforderliche Vereinbarungen abschließen und dabei auch die besonderen Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung ( 11 BDSG) beachten.

6. SONSTIGES
6.1 BIELMEIER & PARTNER hat das Recht, sich zur Erfüllung seiner VerpflichtungenSubunternehmer zu bedienen.

6.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail, wahrt nicht die Schriftform.
6.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ganz oder teilweise unwirksam herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt; die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen des Gesamtvertrages am nächsten kommt.
6.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz von BIELMEIER & PARTNER . Für den Gerichtsstand gilt dies unter der Voraussetzung, dass der Kunde ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs ist oder der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
6.5 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Dezember 2018

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